Spezialisierte Palliativpflege wird höher vergütet
07.07.2026
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat im Auftrag des Bundesrats die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung angepasst.
Das heutige Regime für die Vergütung von Pflegeleistungen in Heimen oder Zuhause sei für Spezialisierte Palliative Care nicht immer angemessen. Das war auch einer der Befunde aus dem Bericht vom Juni 2025 in Erfüllung der Motion 20.4264 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates. Sie stand unter dem Titel «Angemessene Finanzierung der Palliative Care».
Durch die Erhöhung der entsprechenden Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird die spezialisierte Palliativpflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im ambulanten Bereich sowie in spezialisierten Institutionen der stationären Langzeitpflege gestärkt.
Gleichzeitig besteht weiterhin Handlungsbedarf, um eine bedarfsgerechte und nachhaltige Finanzierung der Palliative Care sicherzustellen.
Die Anpassung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die beschlossene Neuregelung ist für eine Übergangszeit gedacht. Denn ab 2032 wird die einheitliche Finanzierung aller ambulanter und stationären Gesundheitsleistungen (EFAS) umgesetzt. Ab dann werden neu ausgehandelte Tarife gelten.
palliative bs+bl schliesst sich der Einschätzung des Dachverbandes an:
- palliative.ch begrüsst ausdrücklich, dass die spezialisierte Palliative Care durch eine verbesserte Vergütung gestärkt wird.
- Mit dem heutigen Entscheid wird ein Baustein des Bundesratsberichts «Finanzierung der Palliative Care» vom 25. Juni 2025 umgesetzt.
- Mit Blick auf die Einführung von EFAS ist das rasche Inkrafttreten dieser Übergangslösung ein zentraler Schritt zur Verbesserung der palliativen Versorgung in der Schweiz.
- Die Erhöhung der Vergütungsansätze für die spezialisierte Palliativpflege ist zu begrüssen, deckt jedoch den tatsächlichen personellen und zeitlichen Aufwand bei komplexen Palliativsituationen weiterhin bei weitem nicht ab.
- palliative.ch setzt sich daher weiterhin für eine bedarfsgerechte und nachhaltige Finanzierung der Palliative Care ein und hat entsprechende Anträge an die Subkommission der SGK-N eingereicht.
- Neben der Anpassung der KLV fordert palliative.ch eine gesetzliche Verankerung der Palliative Care, um eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung langfristig sicherzustellen.
- Die Zusatzkosten dürfen nicht auf Patient:innen abgewälzt werden. Kantone und Gemeinden müssen die Restkostenerhöhung zwingend übernehmen.
Weitere Informationen:
KVV- und KLV-Änderung und erläuternde Berichte
Medienmitteilung des Bundesamts für Gesundheit BAG vom 12. Juni 2026
Siehe auch unser interne Seite "Wer bezahlt Palliative Care?".
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